Wichtig: 10 Prüfpflichten beim Boden verlegen

10 Prüfpflichten beim Boden verlegen
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Diese 10Prüfpflichten sind zu beachten!

Der sog. Laie unterscheidet sich deutlich zum ausgebildeten Fachmann. Er liest die Verlegeanleitung im Paket, wo hingegen der Fachmann mit kritischem Auge vorab alle Prüfpflichten in Erwägung zieht, um Bedenken auszuschließen. Sobald alle anderen Gewerke Ihre Arbeiten abgeschlossen haben, beginnt die Arbeit des Bodenlegers.

Hierbei lehnt er sich an den Stand der Technik, den Normen der DIN 18356 Parkettarbeiten oder DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten, sowie Erfahrungswerten an. Die Pflichten sind für die Gewerke: Fliesenleger, Bodenleger & Parkettleger gleich.

Ohne in die Tiefe einzudringen, erläutern wir diese hier kurz: Im Normalfall ist der Estrichboden bereits eingebracht. Vorteilhaft ist es, wenn der Architekt oder Bauleiter dem Estrichleger mitteilt, was obenauf für ein Fußbodenaufbau erfolgt. Denn jetzt gilt folgendes zu prüfen:

1. Ebenheitsprüfung

Jene Prüfung erfolgt im Rahmen der Toleranz nach DIN 18202: Besonderheit der Winkeltoleranz und Ebenheitstoleranz. Erhöhte Sonderanforderungen sind gesondert aus zuschreiben und entsprechend zu vergüten. Die Dokumentation ist hierzu im Beweis Fall von Vorteil. Liegt die Ebenheit in keinem Toleranzfeld muss zwingend Bedenken angemeldet werden, ansonsten sind Probleme bei der Verlegung vorprogrammiert. Die Herstellervorgaben sind ebenso zu berücksichtigen.


2. Beschaffenheit: Risse im Untergrund

Der vorhandene Estrichboden ist auf Risse sowie Scheinfugen (Arbeitsfugen) zu kontrollieren. Bitte nicht mit Bewegungsfugen verwechseln! Die müssen ggf. vorhanden sein. Risse und Scheinfugen sind Störungen in der Oberfläche, die vor einer Verlegung zu beseitigen sind. Der Estrich soll die Funktion der Lastenverteilung des Bauteils übernehmen und ebenso die kraftschlüssige Verbindung herstellen. Auch der Estrichleger hat einige Normen und Vorgaben zu beachten. Folgende Arten von Rissen werden unterschieden:

  • Haarrisse
  • Netzrisse
  • Trennrisse

Risse müssen wieder zusammengenäht werden. Durch Inaugenscheinnahme ist weiterhin zu prüfen, ob der Untergrund nicht zu rau ist, oder gar porös, und kein absanden wundgelaufene Stellen aufweist. Bei Calciumsulfat Fließestrichen sollte zusätzlich die Prüfmaßnahme auf Saugfähigkeit- & Benetzung durchgeführt werden.


3. Trockenheit & Festigkeit

Mittels der Gitterritzprüfung und ggf. zusätzlich der Hammerschlagprüfung wird die Festigkeit der Oberfläche überprüft. Ergeben sich hierbei berechtigte Zweifel, ist um ganz sicher zu gehen, eine Haftzugprüfung vorzunehmen. Als Grenzwert wird 1 Newton zwecks Eignung durch die Schubkräfte zugrunde gelegt. Alles was unter diesem Wert liegt, ist für eine schubfeste Verklebung für Massivparkett ungeeignet.

Diese handwerklichen Methoden erlauben die Beurteilung des Untergrundes aufgrund von Erfahrungswerten. Bei Gussasphalten ist ein lückenloses ab streuen mit Quarzsand zu beachten!


4. Verunreinigungen

Nach DIN 18356 Parkettarbeiten ist vor der Verlegung die Fläche zu prüfen, damit es nicht zum Haftmangel kommt. Hierbei ist zu beachten, dass der Untergrund staub-, öl- und fettfrei übergeben wird. Es dürfen keine Bauschutt Reste vorhanden sein. Liegt so ein Fall vor, muss schriftlich Bedenken angemeldet werden. Dabei soll das Vorgewerk die Möglichkeit der Nachbesserung erhalten.

Hinweis: Die Klausel in AGBs zum Bauvertrag: „für anteilige Baureinigung werden dem Auftragnehmer 0,5 % von der Schlusssumme in Abzug gebracht“, sind laut BGB unwirksam. Fazit; der Unterboden muss Besenrein bei Übergabe sein. Ist auch viel schöner, wenn man den Estrichboden sauber dem nächsten Gewerk übergibt. Regel des Faches: ein Untergrund soll diffusionsoffen & saugfähig sein.


5. richtiges Höhenniveau

Nach DIN 18356 ist vor der Verlegung die Höhenlage im Verhältnis zu den angrenzenden Bauteilen zu prüfen. Bei Türdurchgängen können beim Wechsel der Belagsart z.B. Fliese zum Parkettboden, Stolperstellen entstehen. Modernes Bauen spricht auch für „Barriere freies Bauen“. Somit sollten Türschwellen vermieden werden. Unterschiedliche Höhen von > 20 mm stellen eindeutige Mängel dar. Vorab sollte der sog. „Meterriss“ angezeichnet werden, damit gewisse Höhenfehler gar nicht entstehen.

Zeit- und Last abhängige Verformungen fallen grundsätzlich nicht in den technischen Verantwortungsbereich eines Parkettlegers. Höhenunterschiede bis > 4 mm sind zu tolerieren. Ist eine Nacharbeit erforderlich, können Spachtelungen oder Entkopplungsmatten helfen, das Problem zu lösen. Es muss beim Zementestrich auch mit Rückverformung gerechnet werden.


6. Raumklima & Temperaturen

Nach Stand der Technik ist vor der Verlegung in geeigneter Form das Raumklima zu überprüfen. Im Normbereich liegen folgende Werte: Raumtemperatur mindestens 18 °Celsius, die relative Luftfeuchtigkeit bei ca. 55-65 %. Die Prüfung ist mittels geeigneter Prüfgeräte auszuführen. Außerdem ist der Unterboden auf seinen Feuchtigkeitsgehalt zu überprüfen. Dies gilt auch bei Alt Untergründen, denn auch hier kann z.B. durch äußere Einflüsse „Feuchtigkeit“ eingebracht worden sein. Es ist auch auf individuelle Erfordernisse je Raumnutzung zu achten.

Live Beispiel:  Umnutzung eines Raumes – die Fliesen wurden entfernt. Vorgesehen wurde die Verlegung von Landhausdielen. Eine Prüfung des Untergrundes erfolgte nicht. Der Auftraggeber war der Meinung: 35 Jahre hielten die Fliesen, also kann bei der Dielen Verlegung nichts passieren. Irrtum! Nachträglich stellte ein Sachverständiger fest, dass über die Jahre der Grundwasserspiegel angestiegen war und somit im Untergrund Feuchtigkeit hineingelangte.

Leider wurden im Vorfeld keine Bedenken angemeldet. Es entstand ein Schaden von knapp 50.000 Euro. So kurios es manchmal auch klingt, man muss in alle Richtungen denken und ggf. Bedenken anmelden.


7. Abheizprotokoll bei beheizten Unterkonstruktionen

Vor Beginn ist festzustellen: liegt überhaupt ein vollständiges Protokoll vor? Dies ist eine DIN Vorschrift. Dann müssen Sie unterscheiden: Ist es vollständig ausgefüllt und/oder weist es Werte auf, die zu Schäden am Oberbelag (Fliesen/Parkett) führen? Ist die Fußbodenheizung fachgerecht eingebaut, erfolgt das sog. Belegreifheizen. Dies ist schriftlich festzuhalten. Der Bodenleger ist auf der sicheren Seite, wenn gar kein Protokoll vorliegt, Bedenken anzumelden. Jede Art von Fußbodenheizung legt hierzu nach einem Schema seine eigenen Werte fest.

In der Regel wird die Heizung wenige Tage hochgefahren. Dann über Tage auf dem Level gehalten und danach wieder um ein paar Grad systematisch heruntergefahren. Damit der Estrich nicht wieder unnötige Feuchte aufnimmt, sollte möglichst zügig im Anschluss die Bodenverlegung, soweit alle Werte im Toleranzbereich liegen, erfolgen. Achtung: Ungeheizte Räume, sind im Winter drei Tage vor Beginn zu beheizen. Bitte die Aufheizphase nicht mit dem „Funktionsheizen“ verwechseln. Hier wird lediglich nach Funktion geprüft. Es erfolgt kein Abheizen des Estrichs.


8. Der berühmte Randdämmstreifen

Nach DIN 18356 ist zwingend die Prüfung erforderlich, ob überhaupt der Randdämmstreifen vorhanden ist und ordnungsgemäß angebracht wurde. Sichtprüfung: fehlt der Randdämmstreifen ist sofort Bedenken anzumelden! Der überstehende Randstreifen darf erst nach der Parkettverlegung abgeschnitten werden. In der Regel tut dies der Bodenleger. Da es sich um eine besondere Leistung handelt, ist dies explizit gesondert aus zuschreiben. Sie fragen sich, wozu der Randdämmstreifen? Nun er dient als Schallbrücke zur Wand! Bei Parkett auf Gussasphalt ist die besondere Ausbildung von 10 mm zu beachten, sprich doppelter Randdämmstreifen zur Ausbildung der Randfuge.


9. markierte Messpunkte bei beheizten Unterkonstruktionen

Die DIN 18356 Parkettarbeiten sieht vor, das der Parkettleger vor Beginn seiner Arbeiten eine CM Messung vornimmt. Hierzu muss allerdings der Estrichleger die Messstellen anlegen und kennzeichnen, z.B. eine Messmarke. Messstellen sollen dort angebracht sein, wo keine Heizschlangen im Untergrund entlanglaufen. Sind keine Stellen vorhanden, hilft dann nur noch der Foto Beweis. Allerdings sieht auch die DIN-Norm des Estrichlegers vor, dass er ausreichende Stellen für Fliesen- und Parkettleger anlegt. Für CM Messungen sind sogar die dreifache Menge an Messstellen vorzusehen, für den Fall der Untergrund ist zu feucht.

Faustregel als Hilfe:

3 Messstellen je 200 m² Wohnfläche bzw. je Raum mind. 2 Messpunkte. Die Messergebnisse sind schriftlich im Protokoll festzuhalten. Ebenso ist schriftlich nieder zuschreiben, wenn eine Estrich Mehr- oder Minderstärke vorliegt und ob eine Abdichtung zur darunterliegenden Schicht vorhanden ist. Das Protokoll ist vom Architekten, Auftragnehmer und Auftragnehmer zu unterschreiben. Es hat Urkundencharakter.


10. Materialprüfung

Bevor der neue Boden verlegt wird, ist das Material in Augenschein zu nehmen. Dabei ist zu kontrollieren, ob alle Verpackungen unbeschädigt sind. Sind die Pakete geöffnet ist zu prüfen, ob Schäden vorhanden sind und eine Sichtprüfung der Oberfläche einzelner Elemente in einem zumutbaren Rahmen vorzunehmen. Mit einem Holzfeuchte Prüfgerät überprüft der Parkettleger (z.B. bei Holzdielen) die Holzfeuchte, damit Schäden ausgeschlossen werden können.

Zusammenfassung:

Liegt das Material z.B. über 11 % Holzfeuchte, sind die Elemente zu feucht und nicht verlege reif. Die DIN 280 sagt aus: 9 % +/- 2 % Holzfeuchte. Zusammenfassend muss also alles unbeschädigt, trocken und sauber sein. Bei äußeren Schäden ist kritisch zu prüfen, ob lieber keine Verlegung erfolgt.

TIPP:   Auch auf das Verfalldatum achten. Kann bei manchem Produkt unter Umständen sehr entscheidend sein.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bei einem vorhandenen Mangel Bedenken anmelden. Wenn alle 10 Punkte kontrolliert und protokolliert worden sind, kann die Fliesen- bzw. Parkettverlegung starten.

Wir möchten in dem Zusammenhang auf einen anderen Beitrag verweisen, damit Sie auf der sicheren Seite bleiben: Der schlimmste Fehler beim Innenausbau

Sollte Ihnen eine Frage zu den Prüfpflichten unter den Nägeln brennen, dann kontaktieren Sie uns.

Aufheizen bei beheizten Estrichkonstruktionen
© Foto: Kessel
Bei diesem neu verlegten Heizzementestrich muss der Fachmann noch die CM Messung vornehmen.